Fragen und Antworten zum Kitastreik in Berlin

Fragen und Antworten zum Kitastreik in Berlin



Warum wird in den Eigenbetrieben gestreikt?

Die Erzieher*innen der Kita Eigenbetriebe sind von der Gewerkschaften ver.di und GEW aufgerufen zu streiken, um einen Tarifvertrag Pädagogische Qualität und Entlastung zu erreichen.


Kann der Berliner Senat einen eigenen Weg gehen und den Forderungen nachkommen?
Das Land Berlin ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Ob es möglich ist, einen Tarifvertrag nur für die Kita-Eigenbetriebe abzuschließen, wissen wir nicht. Wir sehen allerdings das Risiko, dass die TdL Berlin aufgrund dieses Sonderwegs ausschließen könnte, was bedeuten könnte, dass die Beschäftigten des Landes Berlin perspektivisch nicht mehr an den Tarifabschlüssen zwischen der TdL und den Gewerkschaften teilhaben könnten und sie somit von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt würden. Das ist in Berlin bereits einmal passiert und es dauerte viele Jahre, bis Berlin wieder aufgeschlossen hatte.


Wer oder was ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder?
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (kurz TdL) vertritt als Arbeitgeberverband, bis auf Hessen, alle Bundesländer. Die TdL übernimmt damit in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften die Vertretung der Länder als Arbeitgeberinnen. Dabei geht es primär um die Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes der Länder. Diese werden in Tarifverträgen, wie dem für die Kitas geltenden TV-L, geregelt.  Nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind die Beschäftigten (z.B. von Kitas) im TV-L (Tarifvertrag der Länder). In allen anderen Bundesländern werden Beschäftigte kommunaler Kitas nach dem TVÖD (Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes) vergütet. Im TVÖD sind z.B. bereits zwei zusätzliche Entlastungstage für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden.


Was ist eine Notdienstvereinbarung?
In einer Notdienstvereinbarung regeln Gewerkschaften und Arbeitgeber verbindlich, wie die dringendsten Bedarfe während eines Streiks sichergestellt werden. U.a. in Krankenhäusern ist es üblich, solche Vereinbarungen zu treffen, um die Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden. Ohne eine solche Notdienstvereinbarung ist es unter Umständen schwierig, die Betreuung im Streik zu organisieren.

Ein Streik zielt darauf ab, öffentlichkeitswirksam wahrgenommen zu werden. Durch die Kurzfristigkeit der Streikaufrufe von den Gewerkschaften und das individuelle Streikrecht der Mitarbeiter*innen bleibt uns als Kitaträger allerdings wenig Handlungsspielraum, solange es keine Notdienstvereinbarungen mit den Gewerkschaften gibt.


Was tun die Kitaträger, um die dringendsten Betreuungsbedarfe abzudecken?
Solange es keine Notdienstvereinbarung gibt, tun alle Kolleg*innen vor Ort in den Kitas und wir als Träger unser Möglichstes, um individuelle Lösungen zu finden und während des Streiks zumindest die dringendsten Betreuungsbedarfe abzudecken. Leider ist zu erwarten, dass dies nicht für alle Familien ausreichend sein kann.


Erhalten Sie bei einer streikbedingten Schließung Ihrer Kita eine Erstattung Ihres Kostenbeitrags für das Mittagessen?
Der Kostenbeitrag für die Mittagessensversorgung wird unabhängig davon fällig, ob ein Kind die Kita tatsächlich besucht oder nicht. Da dies gesetzlich geregelt ist (§ 6 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz) und durch die vertragliche Bindung an den jeweiligen Catering-Dienstleister die Kosten für die Essensversorgung auch an Streiktagen anfallen, ist eine Erstattung an die Eltern leider nicht möglich.


Können streikbedingt freie Kitaräume von Eltern dazu genutzt werden, dort selbst Kinder zu betreuen?
Wir haben uns als Träger aus pädagogischen wie organisatorischen Gründen dazu entschlossen, dies nicht flächendeckend zu ermöglichen. Wir werden aber alle uns zur Verfügung stehenden Kapazitäten dafür nutzen, in den Kitas (ggf. auch an einem anderen Standort) ein so großes Betreuungsangebot wie möglich sicherzustellen. Nur in Ausnahmefällen können nach vorheriger Absprache mit der Kita-Leitung und bei bestimmten Voraussetzungen Räume durch Eltern zur eigenverantwortlichen Kinderbetreuung genutzt werden.


Wie können Sie als Elternteil informiert bleiben?
Wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden und informieren Sie über die Kitas per E-Mail, über Aushänge oder über Ankündigungen auf unserer Homepage. Bitte stellen Sie sicher, dass die Kita über die korrekte E-Mail-Adresse verfügt und prüfen Sie möglichst täglich Ihren Posteingang.


Was tun wir als Kitaträger, um die Situation zu verbessern?
Wir wollen für unsere Mitarbeiter*innen gute Arbeitsbedingungen. Daran und anderen Verbesserung arbeiten wir seit langem. Im intensiven Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern sind wir außerdem dabei, uns dafür einzusetzen, dass weitere Parameter, die ausschlaggebend zur Reduzierung des Belastungserleben unserer Kolleg*innen sind, angepasst werden. 


Was können Sie tun, wenn Sie weitere Fragen haben?
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Kitaleitung oder unsere Geschäftsstelle wenden.